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Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke. Gemeinsam mit ihren Partnern entwickelt sie kostenloses Unterrichtsmaterial und Arbeitsblätter für die Schule.

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JuBi im schülerVZ

JuBi im schülerVZ

Manche von euch haben Glück, da haben die Sommerferien gerade erst angefangen.

Viele müssen aber ab der nächsten Woche schon wieder in die Schule gehen. Dann sind die Tipps hier vielleicht etwas für die nächsten Ferien.

Neue Klamotten, eine Zeitschrift, ein Kinobesuch– wer braucht das nicht manchmal? Aber das Taschengeld reicht nicht mehr und im Sparschwein ist auch schon Ebbe? Dann bleibt dir nur noch eines: ein Ferienjob.

Chillen oder Jobben?
Du denkst: “Die Ferien sind doch zum Entspannen da und überhaupt, Schüler dürfen ja noch gar nicht arbeiten…“ Falsch! Klar sollst Du Dich erholen, aber ein paar Euro dazuverdienen ist erlaubt. Du musst nur ein paar Dinge beachten:

Erst mit 15 Jahren darfst Du arbeiten, wenn Du jünger bist, musst Du leider noch warten. Bei einem Ferienjob (heißt auch „kurzfristige Beschäftigung“) darfst Du nicht länger als 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Von dem Geld, das Du verdienst, musst Du Steuern bezahlen, die werden aber oft vom Chef direkt ans Finanzamt bezahlt.

Du kannst auch einen Minijob (also eine „geringfügige Beschäftigung“) annehmen und bis zu 400 Euro im Monat verdienen. Dein Chef zahlt einen Teil von Deinem Lohn direkt für Steuern und Sozialabgaben – Du musst Dich nicht darum kümmern.

Wenn Du einen guten Ferienjob gefunden hast, brauchst Du nur noch eine Bescheinigung vom Finanzamt, ein Girokonto für Dein Gehalt und für manche Jobs eine Bescheinigung vom Hausarzt.

Jetzt kann’s losgehen! Viel Spaß beim Geldverdienen!


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